Energieberatung
Matthias Jopke

Der Weg zur Förderung

Schritt 1 - vor Antragstellung (BzA od. TPB)

Übersenden Sie mir bitte folgende Unterlagen:

  1. Alle Angebote von Fachunternehmen bzw. falls bereits abgeschlossen,  Verträge mit aufschiebender oder auflösenden Bedingung
  2. Bei Heizungswechsel lassen Sie mir bitte eine Heizlastberechnung bzw. beim geplanten Einbau einer Wärmepumpe, die Berechnung der JAZ zukommen, sofern vorhanden. (Heizlastberechnungen oder Ermittlung der JAZ können alternativ auch bei mir angefragt werden)
  3. Bitte füllen Sie das Anfrageformular aus
  4. Beauftragung des Energieberaters durch Rücksendung des Beratungsauftrags

 


Schritt 2 - Antragstellung (BzA od. TPB)

  1. Erstellung der BzA (Bestätigung zur Ausführung) bzw. TPB (technische Projektbeschreibung) durch den Energieeffizienz-Experten
  2. Sie erhalten von mir die entsprechenden ID-Nummern um den Fördermittelantrag bei der KfW oder beim BAFA zu stellen
  3. Beauftragung von Fachunternehmen unter Beachtung, dass zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart wird
  4. Sie erhalten von mir eine Übersicht der notwendigen Nachweise für Ihre Maßnahme welche unter Schritt 4 dem Fördermittelgeber beizubringen sind


Schritt 3 - Fördermittelantrag

  1. Sie stellen den Fördermittelantrag bei KfW oder BAFA


Schritt 4 - Nachweise 

  1. Sie reichen bitte alle förderfähigen Rechnungen bei mir zur Durchsicht ein
  2. Lassen Sie mir eine Fotodokumentation der energetischen Maßnahme, vor und nach Abschluss der energetischen Verbesserung zukommen
  3. Nach Prüfung der von Ihnen eingereichten Unterlagen erstelle ich Ihnen die BnD (Bestätigung nach Durchführung) bzw. TPN (technischer Projektnachweis)

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte beim Fördermittelgeber ein:

  1. förderrelevante Rechnungen
  2. Zahlungsnachweise
  3. Fachunternehmererklärung
  4. Fotodokumentation (vorher/ nachher)
  5. spezifische Nachweise, welche ich Ihnen im Rahmen des Punktes 2 übermittelt habe
  6. Bei Heizungstausch - Nachweise zur Eigentümerschaft und ggf. Einkommensbescheide für Klima und Einkommensboni


Schritt 5 - Auszahlung

  1. Auszahlung der Förderung durch den Fördermittelgeber

 

Ich bitte zu beachten, dass das Förderungsprocedere mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Dabei erfolgt die Auszahlung von Fördermitteln jedoch erst nach Fertigstellung und Begleichung der Fachunternehmer-Rechnungen.