Energieberatung
Matthias Jopke

Förderübersicht

Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Es gelten die genannten Fördersätze mit einer Obergrenze von max. 70%

Durchführer

Richtlinien-

Nr.

Einzelmaßnahme

Grundförder-

satz

iSFP-

Bonus

Effizienz-

Bonus

Klima-

geschwindig-

keits-

Bonus

Einkommens-

Bonus

(bei zu versteuernden Einkommen < 40.000 €)

Fachplanung

und Bau-

begleitung

BAFA

5.1

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

15%

5%

-

-

-

50% 

BAFA

5.2

Anlagentechnik (außer Heizung)

15%

5%

-

-

-

50%


5.3








KfW

a)

Solarthermische Anlagen

30%

-

-

max. 20%

30%

50%

KfW

b)


Biomasseheizungen

30%

-

-

max. 20%

30%

50%

KfW

c)

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

30%

-

5%

max. 20%

30%

50%

KfW

d)

Brennstoffzellenheizung

30%

-

-

max. 20%

30%

50%

KfW

e)

Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)

30%

-

-

max. 20%

30%

50%

KfW

f)

Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

30%

-

-

max. 20%

30%

50%

BAFA

g)

Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes

30%

-

-

max. 20%

30%

50%

KfW

h)

Anschluss an eine Gebäudenetz

30%

-

-

max. 20%

30%

50%

KfW

i)

Anschluss an ein Wärmenetz

30%

-

-

max. 20%

30%

50%


5.4

Heizungsoptimierung







BAFA

a)


Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz

15%

5%

-

-

-

50%

BAFA

b)

Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

50%

-

-

-

-

50%

Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m³ ein zusätzliche pauschaler Zuschlag i.H.v. 2.500 Euro gem. Nr. 8.4.6 gewährt. 

Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich gestaffelt gemäß Nr. 8.4.4 und wird ausschließlich selbst nutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Oktober 2028 gilt ein Bonus von 20% und wird für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie von mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.

KfW Ergänzungskredit - Wohngebäude (358, 359)

Es steht nun ein  ergänzendes Kreditangebot zur Verfügung, das eine Kreditsumme von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bietet. Dieser Kredit ist zinsverbilligt und richtet sich an Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro für die selbst genutzte Wohneinheit. Er dient speziell dem Heizungstausch und anderen Effizienzmaßnahmen.


Quelle BAFA