Energieberatung
Matthias Jopke

Energieausweis


Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und darstellt. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes sowie über mögliche Einsparpotenziale. In der Regel wird der Energieausweis von einem Energieberater bzw. einem Energie-Effizienz-Experten  ausgestellt und ist ein Pflichtdokument für Vermieter und Verkäufer von Immobilien. Der Ausweis kann potenziellen Käufern, Mietern oder Interessenten helfen, die Energiekosten eines Gebäudes einzuschätzen und den Energieverbrauch zu vergleichen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen, zum Beispiel den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis.


Es besteht eine klare Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen, insbesondere des Bedarfsausweises, in verschiedenen Situationen:

  • bei Neubauten
  • bei umfassenden Sanierungen
  • bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien

Diese Anforderungen waren bereits im vorherigen Energieeinsparrecht etabliert und wurden ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz übernommen. Der Zweck dieser Maßnahmen besteht darin, die Transparenz bezüglich des Energieverbrauchs von Gebäuden zu erhöhen, potenzielle Käufer oder Mieter über die Energieeffizienz zu informieren und langfristig die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu verbessern.


Der Bedarfsausweis:

Ein Bedarfsausweis ist eine Art von Energieausweis für Gebäude, der den Energiebedarf eines Gebäudes auf der Grundlage seiner baulichen und technischen Eigenschaften bewertet. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum misst, berechnet der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen.
Um einen Bedarfsausweis zu erstellen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie beispielsweise:

  1. Gebäudehülle (z. B. Wärmedämmung, Fenster)
  2. Heizungs- und Warmwassersysteme
  3. Belüftungssysteme
  4. Art der Nutzung des Gebäudes

Der Verbrauchsausweis ist in der Regel der aussagekräftigere Nachweis. Dabei wird Ihr Gebäude mittels einem "Gebäudezwilling" referenziert


Der Verbrauchsausweis:

Ein Verbrauchsausweis ist ein Dokument, das den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum ausweist. Im Gegensatz zum Bedarfsausweis, der den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes basierend auf seinen baulichen und technischen Eigenschaften berechnet, beruht der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten.
Typischerweise werden für die Erstellung eines Verbrauchsausweises die Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser und ggf. auch Strom über einen Zeitraum von mehreren Jahren herangezogen. Diese Daten werden dann in Relation zur Größe des Gebäudes gesetzt, um den Energieverbrauch pro Quadratmeter zu berechnen.

In einigen Fällen darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dazu gehören typischerweise Situationen, in denen die Daten für die Erstellung eines Verbrauchsausweises nicht verfügbar oder nicht repräsentativ sind. Hier sind einige Szenarien, in denen ein Verbrauchsausweis möglicherweise nicht ausgestellt werden kann:

  1. Keine Verbrauchsdaten verfügbar: Wenn für das Gebäude keine Verbrauchsdaten über einen ausreichenden Zeitraum verfügbar sind, zum Beispiel weil das Gebäude neu ist oder keine separaten Zähler vorhanden waren.
  2. Mangelnde Repräsentativität der Verbrauchsdaten: Wenn die Verbrauchsdaten nicht repräsentativ sind, beispielsweise aufgrund von ungewöhnlichen Nutzungsänderungen, fehlerhaften Messungen oder fehlenden Daten über eine angemessene Zeitspanne.
  3. Gebäude mit niedriger Nutzung oder saisonaler Nutzung: In einigen Fällen, insbesondere bei Gebäuden mit geringer Nutzung oder saisonaler Nutzung (z.B. Ferienhäuser), können die Verbrauchsdaten nicht aussagekräftig genug sein, um einen sinnvollen Verbrauchsausweis zu erstellen. Gleiches gilt auch, wenn das Gebäude zu mehr als 50% leer steht.
  4. Technische Unmöglichkeit: In seltenen Fällen kann es technisch unmöglich sein, einen Verbrauchsausweis zu erstellen, zum Beispiel wenn es keine Möglichkeit gibt, den Energieverbrauch des Gebäudes zu messen oder zu erfassen.
  5.  Zeitliche Begrenzung: Gebäude, die vor vor 1977 errichtet wurden können nur über einen Verbrauchsausweis bewertet werden, wenn diese bereits umfangreich saniert worden sind.