Energieberatung
Matthias Jopke

Energieberatung


Energieberatung bezeichnet den Prozess, bei dem Fachleute oder Berater individuelle oder unternehmensbezogene Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien empfehlen. Diese Beratung kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, einschließlich privater Haushalte, gewerblicher Gebäude, industrieller Anlagen oder öffentlicher Einrichtungen.





Die Energieberatung kann folgende Aspekte umfassen:

  1. Analyse des Energieverbrauchs: Erfassung und Bewertung des aktuellen Energieverbrauchs und Identifizierung von Einsparpotenzialen.
  2. Gebäude- und Anlagendiagnose: Bewertung der energetischen Effizienz von Gebäuden und Anlagen, einschließlich der Wärmedämmung, Heiz- und Kühlsysteme, Beleuchtung, Lüftung usw.
  3. Empfehlung von Maßnahmen: Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der Energieeffizienz, einschließlich Investitionen in energieeffiziente Technologien, Verhaltensänderungen oder bauliche Verbesserungen.
  4. Wirtschaftlichkeitsberechnungen: Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der vorgeschlagenen Maßnahmen, einschließlich der Analyse von Investitionskosten, Energieeinsparungen und möglichen staatlichen Förderungen oder Anreizen.
  5. Umweltaspekte: Berücksichtigung der Umweltauswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen, wie z.B. Reduzierung des CO2-Ausstoßes oder des Ressourcenverbrauchs.
  6. Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP)

In meiner Energieberatung verwende ich die neuesten 3D-Modellierungstechniken, um eine präzisere Analyse der energetischen Leistung von Gebäuden durchzuführen. Durch die Erstellung detaillierter digitaler Modelle kann ich genauere Einschätzungen vornehmen und fundierte Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben.
Ich nutze 3D-Modelle, um Gebäude und ihre energetischen Merkmale visuell darzustellen. Dies hilft mir, mit meinen Kunden zu kommunizieren und ihnen ein besseres Verständnis für potenzielle Energieeinsparungen und Effizienzmaßnahmen zu vermitteln.
Durch die Integration von Daten zu Gebäudestrukturen, Materialien und Systemen kann ich den Energieverbrauch und -fluss innerhalb eines Gebäudes simulieren. Auf diese Weise lassen sich verschiedene Szenarien testen und die Auswirkungen von Verbesserungsmaßnahmen vorhersagen.

Förderung der Energieberatung im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ stellt die Bundesregierung Eigentümerinnen und Eigentümern eine finanzielle Unterstützung für Energieberatungen bereit. Diese Förderung soll den Zugang zu qualifizierten Beratungsdienstleistungen erleichtern und zur Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen in Wohngebäuden beitragen. 

Die Förderkonditionen sind wie folgt gestaltet:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: Ein Zuschuss von bis zu 50 % der Beratungskosten, maximal 650 Euro.
  • Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten: Ein Zuschuss von bis zu 50 %, maximal 850 Euro.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Eine zusätzliche Unterstützung von 250 Euro für die Präsentation der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung.

Beantragung des Zuschusses – Ablauf im Detail
1. Online-Antragstellung vor Beratungsbeginn:
Eigentümer müssen den Förderantrag vor Beginn der Energieberatung über das Online-Portal des BAFA stellen.

2. Erhalt des Zuwendungsbescheids:
Nach erfolgreicher Antragstellung erteilt das BAFA einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Antragsteller neun Monate zur Verfügung, um die Energieberatung durchzuführen.

3. Beauftragung der Energieberatung:
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann eine Energieberaterin oder ein Energieberater beauftragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Rahmen der Beratung ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.

4. Abrechnung der Beratungskosten:
Nach Durchführung der Beratung erhält der Eigentümer eine Rechnung über das gesamte Beratungshonorar vom beauftragten Energieberater.

5. Einreichung des Verwendungsnachweises:
Der Eigentümer muss anschließend die erforderlichen Unterlagen, einschließlich der vollständig ausgefüllten „Verwendungsnachweiserklärung“, über das Online-Portal des BAFA einreichen.

6. Auszahlung des Zuschusses:
Nach Prüfung der Unterlagen durch das BAFA erfolgt die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten.


Diese Förderung unterstützt Eigentümer dabei, fundierte Entscheidungen zur energetischen Sanierung ihrer Wohngebäude zu treffen und trägt zur Umsetzung klimaschonender Maßnahmen bei.

Vereinfachte Abwicklung der Förderung für Eigentümerinnen und Eigentümer


Um die finanzielle Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer zu reduzieren, besteht die Möglichkeit, mit der Energieberaterin oder dem Energieberater zu vereinbaren, lediglich den Eigenanteil der Beratungskosten zu zahlen. In diesem Fall übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die direkte Auszahlung des Zuschusses an die beratende Fachkraft.
Hierzu ist es erforderlich, dass Eigentümerinnen und Eigentümer das Formular „Ermächtigung“ ausfüllen und beim BAFA einreichen. Diese Regelung vereinfacht den Prozess und sorgt dafür, dass die Förderung unkompliziert und effizient genutzt werden kann.