Energieberatung
Matthias Jopke

NEWS zur Energieberatung und zur Förderung

04.03.2026

Überblick: Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz


Am 24. Februar 2026 stellte die Bundesregierung die Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vor. Dieses Gesetz soll die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere die stark diskutierten Vorgaben zum sogenannten „Heizungsgesetz“, grundlegend neu ausrichten.
Zentrale Ziele sind mehr Technologieoffenheit, geringere bürokratische Anforderungen und gleichzeitig die Einhaltung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor.


1. Ende der bisherigen Heizungsregeln
Die bisherigen Vorgaben des Heizungsgesetzes werden aufgehoben. Insbesondere entfällt:

  • die 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen
  • verpflichtende Austauschregelungen für funktionierende Heizungsanlagen

Damit besteht künftig keine generelle Pflicht, eine funktionierende Heizung zu ersetzen.


2. Technologieoffene Wahl der Heizsysteme
Eigentümer sollen künftig freier über die Heiztechnologie entscheiden können. Auch Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich zulässig.
Allerdings ist vorgesehen, dass diese Anlagen ab 2029 zunehmend klimafreundliche Brennstoffe nutzen müssen. Dafür wird ein stufenweiser Anteil erneuerbarer Energieträger eingeführt – häufig als „Bio-Treppe“ bezeichnet.
Der Einstieg soll bei 10 % erneuerbaren Anteilen liegen und danach schrittweise steigen.


3. Einführung einer Grüngas- und Grünölquote
Parallel dazu sollen Energieversorger bzw. Inverkehrbringer von Brennstoffen verpflichtet werden, ihren Produkten einen Mindestanteil klimafreundlicher Energieträger beizumischen.
Diese Quote soll ab 2028 gelten und einen zusätzlichen Beitrag zur CO₂-Reduktion im Gebäudesektor leisten.


4. Fortführung der Förderprogramme
Die staatliche Förderung für klimafreundliche Gebäude und Heizsysteme bleibt erhalten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 finanziell abgesichert sein. Damit sollen Investitionen in energieeffiziente Gebäude, Wärmepumpen oder Sanierungsmaßnahmen weiterhin unterstützt werden.


5. Umsetzung europäischer Vorgaben
Die neuen Regelungen orientieren sich auch an der europäischen Energy Performance of Buildings Directive (EPBD).
Wichtige Eckpunkte:

  • ab 2028: neue öffentliche Nichtwohngebäude müssen als Nullemissionsgebäude errichtet werden
  • ab 2030: alle Neubauten sollen diesen Standard erfüllen

Für bestehende Wohngebäude sind nach aktuellem Stand keine individuellen Sanierungspflichten vorgesehen.


6. Vereinfachte kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung soll weiterhin eine wichtige Rolle spielen, jedoch deutlich vereinfacht werden, insbesondere für kleinere Städte und Gemeinden.
Geplant sind unter anderem:

  • reduzierte Datenanforderungen
  • vereinfachte Planungsverfahren

schnellere Umsetzungsmöglichkeiten für Kommunen.


7. Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze
Fern- und Nahwärmenetze sollen künftig stärker gefördert werden. Schwerpunkte sind:


  • Ausbau bestehender Netzemehr
  • Transparenz bei Preisen und Kostenstrukturen
  • Dekarbonisierung der Wärmequellen


Zeitplan:

Nach aktuellem Stand soll das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.


03.09.2024

Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" startet zum 03.09.2024. (www.kfw.de/308)

Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, und alleinerziehende, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 EUR bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind, nicht überschreiten. Für den Erwerb können günstige Förderkredite in Anspruch genommen werden.

Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (www.kfw.de/458), oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261).


28.08.2024

Ab dem 25.09.2024 können voraussichtlich die Heizungsaustauschmaßnahmen mit der BnD zum Abschluss gebracht werden.


28.08.2024

Mittlerweile ist die Heizungsförderung für Unternehmen im KfW-Förderprogramm 459 freigeschalten.


07.08.2024

Ab dem 07.08.2024 wird Kostenübernahme der Energieberatung (iSFP) von 80% auf 50% gesenkt. Somit liegt der Höchstbetrag für die Energieberatungen bei Einfamilienhäusern bei nur noch 650 Euro. Entsprechende Reduzierungen gelten auch für MFH.


28.05.2024 

Ab heute sind Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern und Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) für die KfW-Förderung 458 (Heizungstausch) antragsberechtigt.


11.04.2024

Das BAFA lässt mitteilen, dass kein Förderstopp bei Beratungsprogrammen vorgesehen ist.


Im Hinblick auf die derzeitige haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und die kommenden Haushaltsjahre wird betont, dass ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln oberste Priorität hat. In diesem Zusammenhang wird der Mittelabfluss noch genauer überwacht. Dennoch wird klargestellt, dass der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des Klima- und Transformationsfonds (KTF) vollumfänglich gilt, was bedeutet, dass alle gesetzlichen und bisherigen Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Energieberatungsprogramme werden wie geplant fortgeführt. Es besteht aktuell weder ein Förderstopp noch werden die Energieberatungsprogramme ausgesetzt. Die notwendigen Mittel werden lediglich zeitlich gestaffelt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugewiesen.
Anträge für die Beratungsförderung werden weiterhin entgegengenommen. Allerdings kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel an die Fördermittelempfänger.