03.09.2024
Das Förderprogramm "Jung kauft Alt" startet zum 03.09.2024. (www.kfw.de/308)
Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, und alleinerziehende, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 EUR bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind, nicht überschreiten. Für den Erwerb können günstige Förderkredite in Anspruch genommen werden.
Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (www.kfw.de/458), oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261).
28.08.2024
Ab dem 25.09.2024 können voraussichtlich die Heizungsaustauschmaßnahmen mit der BnD zum Abschluss gebracht werden.
28.08.2024
Mittlerweile ist die Heizungsförderung für Unternehmen im KfW-Förderprogramm 459 freigeschalten.
07.08.2024
Ab dem 07.08.2024 wird Kostenübernahme der Energieberatung (iSFP) von 80% auf 50% gesenkt. Somit liegt der Höchstbetrag für die Energieberatungen bei Einfamilienhäusern bei nur noch 650 Euro. Entsprechende Reduzierungen gelten auch für MFH.
28.05.2024
Ab heute sind Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für die KfW-Förderung 458 (Heizungstausch) antragsberechtigt.
11.04.2024
Das BAFA lässt mitteilen, dass kein Förderstopp bei Beratungsprogrammen vorgesehen ist.
Im Hinblick auf die derzeitige haushaltswirtschaftliche Gesamtlage und die kommenden Haushaltsjahre wird betont, dass ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln oberste Priorität hat. In diesem Zusammenhang wird der Mittelabfluss noch genauer überwacht. Dennoch wird klargestellt, dass der beschlossene Wirtschaftsplan 2024 des Klima- und Transformationsfonds (KTF) vollumfänglich gilt, was bedeutet, dass alle gesetzlichen und bisherigen Verpflichtungen eingehalten werden.
Die Energieberatungsprogramme werden wie geplant fortgeführt. Es besteht aktuell weder ein Förderstopp noch werden die Energieberatungsprogramme ausgesetzt. Die notwendigen Mittel werden lediglich zeitlich gestaffelt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugewiesen.
Anträge für die Beratungsförderung werden weiterhin entgegengenommen. Allerdings kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel an die Fördermittelempfänger.